Pressemeldung Nr. 52/2013 - 04.03.2013 - LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Die Bewirtschaftung eines Kleingartens unterliegt grundsätzlich einer strengen Drittelung in Obst, Gemüse und Kräuter, Blumen, Ziergewächse und Rasen sowie Wege- und Erholungsfläche. "War der Besitzer eines Gartens bisher körperlich nicht mehr in der Lage, seinen Garten entsprechend dieser Drittelung zu bewirtschaften, blieb ihm nur die Möglichkeit den Garten abzugeben", betont der in Mecklenburg-Vorpommern für das Kleingartenwesen zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus. "Doch gerade für ältere Menschen sind ihr gewohntes Lebensumfeld und die soziale Teilhabe ganz entscheidende Faktoren, die sich positiv auf ihr Wohlbefinden und die Gesundheit auswirken können." Außerdem habe sich durch den demographischen Wandel der Gesellschaft auch die Altersstruktur in den Kleingartenvereinen verändert. So lag zuletzt der Altersdurchschnitt der Kleingärtner in Mecklenburg-Vorpommern bei über 60 Jahren.
"Die ältere Generation bildet heute das Rückgrat des Kleingartenwesens", so Dr. Backhaus, der sich deshalb persönlich für die Schaffung der pflegeleichteren "Seniorengärten" eingesetzt und die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, um Ausnahmen von der Drittelregelung zu gestatten.
Bis zu 10 Prozent der Parzellen einer Kleingartenanlage können demnach als pflegeleichterer Seniorengarten ausgewiesen werden. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Anerkennung durch den jeweiligen Verein erfolgt. Die neue Regelung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 11. März 2013 in Kraft.
In unserer Kleingartenanlage sind zur Zeit 7 Parzellen als Seniorengärten ausgewiesen,
daher ist es zur Zeit nicht möglich weitere Gärten als Seniorengarten auszuweisen.